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THE BOX GmbH

Rechtliches klar und verständlich.

Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen rund um die Anmietung, den Zugang und die sichere Nutzung unserer Lagerboxen.

AGB Version 2.0 Hausordnung Version 2.0 Stand: Januar 2026 Für Neuverträge ab 01.08.2026
Das Wichtigste AGB Hausordnung
Auf einen Blick

Die wichtigsten Regelungen

Die folgende Übersicht fasst zentrale Vertrags- und Nutzungsbedingungen verständlich zusammen.

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Hinweis zur Übersicht

Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung. Maßgeblich bleiben die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Hausordnung weiter unten auf dieser Seite.

01

Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Anschließend läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

02

Kündigung

Nach Ablauf der Mindestmietdauer gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

03

Zugang

Der Zugang ist grundsätzlich rund um die Uhr über einen persönlichen Zugangscode möglich.

04

Sicherung

Die Lagerbox wird vom Mieter mit einem eigenen Vorhängeschloss gesichert. Der Vermieter verwahrt keinen Schlüssel.

05

Lagergut

Eingelagert werden dürfen ausschließlich rechtmäßig besessene, zulässige und ungefährliche bewegliche Sachen.

06

Versicherung

Das Lagergut ist nicht durch den Vermieter versichert. Eine geeignete Versicherung liegt in der Verantwortung des Mieters.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der THE BOX GmbH und ihren Mietern. Dazu gehören insbesondere Mietdauer, Zahlung, Zugang, Haftung, Versicherung und die Rückgabe der Lagerbox.

Vertrag und Mietdauer

Vermietet wird ausschließlich eine Lagerbox zur eigenverantwortlichen Lagerung beweglicher Sachen. Verwahrung, Bewachung, Transport oder Verladung sind nicht Bestandteil des Mietvertrags.

Mietpreis und Zahlung

Die vereinbarte Monatsmiete ist im Voraus zu zahlen. Akzeptiert werden SEPA-Lastschrift und Überweisung. Barzahlungen sind ausgeschlossen.

Zugang und Zugangscode

Der persönliche Zugangscode ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann er gesperrt werden.

Nutzung der Lagerbox

Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände verwendet werden. Gefährliche, verbotene oder verderbliche Sachen dürfen nicht eingelagert werden.

Haftung und Versicherung

Der Mieter trägt grundsätzlich das Risiko für sein Lagergut. Eine Versicherung des eingelagerten Eigentums durch den Vermieter besteht nicht.

Vertragsende

Nach Vertragsende muss die Lagerbox vollständig geräumt und besenrein zurückgegeben werden. Verbleibende Gegenstände können zusätzliche Kosten verursachen.

HO

Hausordnung

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Betrieb der Lageranlage. Sie gilt für alle Mieter, Begleitpersonen und Personen, denen Zugang zur Anlage ermöglicht wird.

Zutritt und Verhalten

Zutritt haben ausschließlich berechtigte Personen. Andere Nutzer dürfen weder gefährdet noch durch Lärm, Verschmutzungen oder unangemessenes Verhalten belästigt werden.

Unzulässiges Lagergut

Explosive, entzündliche, giftige, radioaktive oder gesetzlich verbotene Gegenstände sowie Waffen, Tiere, Abfälle und verderbliche Lebensmittel sind ausgeschlossen.

Keine andere Nutzung

Wohnen, Übernachten, Arbeiten, Werkstattbetrieb, Produktion, Reparaturarbeiten und die Nutzung elektrischer Geräte sind in der Lagerbox nicht erlaubt.

Rauchen und Feuer

Auf dem gesamten Gelände gilt Rauchverbot. Offenes Feuer sowie Kerzen, Heizgeräte, Grills und vergleichbare Wärmequellen sind untersagt.

Ordnung und Sicherheit

Gemeinschaftsflächen, Zufahrten, Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei und sauber gehalten werden.

Verstöße und Schäden

Schäden sind unverzüglich zu melden. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können geeignete Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung nach sich ziehen.

Verbindliche Fassungen

Vollständige Dokumente

Öffnen Sie hier die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Hausordnung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen vollständig anzeigen Version 2.0 · Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Lagerboxen zwischen der The Box GmbH, Poststraße 6, 71665 Vaihingen an der Enz (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Mietern (nachfolgend „Mieter“).

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermietung einer Lagerbox innerhalb der Lageranlage der The Box GmbH.

(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur Lagerung beweglicher Sachen.

(3) Der Vermieter schuldet keine Verwahrungs-, Bewachungs-, Transport-, Verpackungs-, Verlade- oder sonstigen Dienstleistungen.

(4) Der Mieter lagert sämtliche Gegenstände eigenverantwortlich ein und aus.

(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Lagerbox besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag bezeichnet wurde.

§ 3 Mietdauer

(1) Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate.

(2) Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht gekündigt wird.

(3) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

(1) Die Miete richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Preisliste.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich:

  • per SEPA-Lastschrift oder
  • per Überweisung.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

(3) Die monatliche Miete ist jeweils im Voraus zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten.

(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(5) Der Vermieter ist berechtigt, Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

§ 5 Zugang zur Lageranlage

(1) Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode.

(2) Der Zugang ist grundsätzlich 24 Stunden täglich und 7 Tage pro Woche möglich.

(3) Der Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(4) Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Vermieter den Zugangscode sperren.

(5) Der Vermieter ist berechtigt, Zugangscodes aus Sicherheitsgründen jederzeit zu ändern. Der Mieter erhält hierüber rechtzeitig eine Mitteilung.

§ 6 Nutzung der Lagerbox

Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden.

Nicht gestattet ist insbesondere die Lagerung von:

  • leicht entzündlichen Stoffen,
  • explosiven Stoffen,
  • Waffen und Munition,
  • Gasflaschen,
  • Feuerwerkskörpern,
  • radioaktiven Stoffen,
  • giftigen Stoffen,
  • Chemikalien,
  • Abfällen,
  • verderblichen Lebensmitteln,
  • lebenden oder toten Tieren,
  • Pflanzen, soweit hierdurch Schäden entstehen können,
  • gestohlenen oder rechtswidrig erlangten Gegenständen,
  • Gegenständen mit erheblicher Geruchsbelästigung,
  • sonstigen gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen.

Der Vermieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstöße geeignete Maßnahmen zum Schutz der Lageranlage und anderer Mieter zu ergreifen.

§ 7 Schloss und Sicherung

(1) Jede Lagerbox ist ausschließlich durch den Mieter mit einem eigenen Vorhängeschloss zu sichern.

(2) Der Vermieter stellt kein Schloss zur Verfügung.

(3) Schlüssel oder Kombinationen werden beim Vermieter nicht hinterlegt.

(4) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherung seiner Lagerbox.

§ 8 Haftung

(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Vermieter haftet insbesondere nicht für:

  • Diebstahl oder Einbruch,
  • Verlust oder Beschädigung des Lagerguts,
  • Schäden durch höhere Gewalt, zum Beispiel Sturm, Hochwasser oder Blitzschlag,
  • Schäden durch andere Mieter oder Dritte,
  • mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 9 Versicherung

(1) Der Vermieter unterhält keine Versicherung für das eingebrachte Lagergut.

(2) Der Abschluss einer geeigneten Versicherung für das Lagergut obliegt ausschließlich dem Mieter.

(3) Der Mieter trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung seines Lagerguts selbst.

§ 10 Videoüberwachung

(1) Zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz der Mieter sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten werden die allgemein zugänglichen Bereiche der Lageranlage videoüberwacht.

(2) Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

(3) Die Lagerboxen selbst werden nicht überwacht.

(4) Nähere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung.

§ 11 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • die Lagerbox pfleglich zu behandeln,
  • ausschließlich zulässige Gegenstände einzulagern,
  • die Hausordnung einzuhalten,
  • seinen Zugangscode geheim zu halten,
  • seine Lagerbox stets ordnungsgemäß zu verschließen,
  • Schäden oder Mängel unverzüglich mitzuteilen,
  • Flucht- und Rettungswege jederzeit freizuhalten.

§ 12 Hausrecht

(1) Der Vermieter übt das Hausrecht innerhalb der gesamten Lageranlage aus.

(2) Den Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb dienen.

(3) Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann der Vermieter geeignete Maßnahmen treffen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Beendigung des Mietverhältnisses

(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Lagerbox vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.

(2) Sämtliche eingebrachten Gegenstände sind spätestens am letzten Miettag zu entfernen.

(3) Verbleiben Gegenstände nach Vertragsende in der Lagerbox, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 14 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der The Box GmbH.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Vaihingen an der Enz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hausordnung vollständig anzeigen Version 2.0 · Januar 2026

1. Zweck der Hausordnung

Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Betrieb der Lageranlage der The Box GmbH. Jeder Mieter sowie dessen Begleitpersonen sind verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.

2. Zutritt zur Lageranlage

(1) Der Zutritt ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet.

(2) Der Zugang erfolgt über einen persönlichen Zugangscode.

(3) Der Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(4) Der Mieter haftet für alle Handlungen von Personen, denen er Zugang zur Anlage ermöglicht.

(5) Der Zugang ist grundsätzlich 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche möglich. Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder behördlichen Anordnungen bleiben vorbehalten.

3. Verhalten auf dem Gelände

Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Mieter weder gefährdet noch belästigt werden.

Insbesondere sind zu unterlassen:

  • unnötiger Lärm,
  • Verschmutzungen,
  • Beschädigungen der Anlage,
  • Behinderungen von Zufahrten oder Fluchtwegen,
  • aggressives oder beleidigendes Verhalten.

4. Lagergut

Gelagert werden dürfen ausschließlich rechtmäßig besessene bewegliche Sachen.

Nicht gelagert werden dürfen insbesondere:

  • explosive Stoffe,
  • leicht entzündliche Stoffe,
  • Waffen und Munition,
  • Gasflaschen,
  • Feuerwerkskörper,
  • giftige oder radioaktive Stoffe,
  • Chemikalien,
  • Batterien mit Beschädigungen,
  • verderbliche Lebensmittel,
  • Tiere,
  • Pflanzen, soweit hierdurch Schäden entstehen können,
  • Abfälle,
  • gestohlene Gegenstände,
  • Gegenstände mit starkem Geruch,
  • sonstige gesetzlich verbotene Gegenstände.

5. Nutzung der Lagerbox

Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung verwendet werden.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Wohnen,
  • Übernachten,
  • Arbeiten,
  • gewerbliche Produktion,
  • Werkstattbetrieb,
  • Reparaturarbeiten,
  • Nutzung elektrischer Geräte,
  • offenes Feuer.

6. Rauchen und Feuer

Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot.

Offenes Feuer ist untersagt.

Kerzen, Heizgeräte, Grills oder ähnliche Wärmequellen dürfen nicht betrieben werden.

7. Ordnung und Sauberkeit

Der Mieter hat seine Lagerbox sauber zu halten.

Verpackungsmaterial, Müll oder sonstige Gegenstände dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereichen abgestellt werden.

Abfälle sind vom Mieter selbst zu entsorgen.

8. Fahrzeuge

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen und nur für die Dauer des Be- und Entladens abgestellt werden.

Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.

9. Sicherheit

Beim Verlassen der Anlage ist sicherzustellen, dass:

  • die Lagerbox verschlossen ist,
  • das eigene Vorhängeschloss ordnungsgemäß angebracht ist,
  • Türen und Tore vollständig geschlossen sind.

Verdächtige Personen oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

10. Videoüberwachung

Die allgemein zugänglichen Bereiche der Anlage werden videoüberwacht.

Die Hinweise zur Videoüberwachung sind an den Eingängen ausgehängt.

11. Haftung

Jeder Mieter haftet für Schäden, die er selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm beauftragte Dritte verursachen.

Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

12. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder gegen die AGB kann der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen.

Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

13. Ansprechpartner

The Box GmbH
Poststraße 6
71665 Vaihingen an der Enz

E-Mail: [email protected]
Website: www.thebox-lager.de

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