Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Anschließend läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen rund um die Anmietung, den Zugang und die sichere Nutzung unserer Lagerboxen.
Die folgende Übersicht fasst zentrale Vertrags- und Nutzungsbedingungen verständlich zusammen.
Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung. Maßgeblich bleiben die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Hausordnung weiter unten auf dieser Seite.
Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Anschließend läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
Nach Ablauf der Mindestmietdauer gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Der Zugang ist grundsätzlich rund um die Uhr über einen persönlichen Zugangscode möglich.
Die Lagerbox wird vom Mieter mit einem eigenen Vorhängeschloss gesichert. Der Vermieter verwahrt keinen Schlüssel.
Eingelagert werden dürfen ausschließlich rechtmäßig besessene, zulässige und ungefährliche bewegliche Sachen.
Das Lagergut ist nicht durch den Vermieter versichert. Eine geeignete Versicherung liegt in der Verantwortung des Mieters.
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der THE BOX GmbH und ihren Mietern. Dazu gehören insbesondere Mietdauer, Zahlung, Zugang, Haftung, Versicherung und die Rückgabe der Lagerbox.
Vermietet wird ausschließlich eine Lagerbox zur eigenverantwortlichen Lagerung beweglicher Sachen. Verwahrung, Bewachung, Transport oder Verladung sind nicht Bestandteil des Mietvertrags.
Die vereinbarte Monatsmiete ist im Voraus zu zahlen. Akzeptiert werden SEPA-Lastschrift und Überweisung. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Der persönliche Zugangscode ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann er gesperrt werden.
Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände verwendet werden. Gefährliche, verbotene oder verderbliche Sachen dürfen nicht eingelagert werden.
Der Mieter trägt grundsätzlich das Risiko für sein Lagergut. Eine Versicherung des eingelagerten Eigentums durch den Vermieter besteht nicht.
Nach Vertragsende muss die Lagerbox vollständig geräumt und besenrein zurückgegeben werden. Verbleibende Gegenstände können zusätzliche Kosten verursachen.
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Betrieb der Lageranlage. Sie gilt für alle Mieter, Begleitpersonen und Personen, denen Zugang zur Anlage ermöglicht wird.
Zutritt haben ausschließlich berechtigte Personen. Andere Nutzer dürfen weder gefährdet noch durch Lärm, Verschmutzungen oder unangemessenes Verhalten belästigt werden.
Explosive, entzündliche, giftige, radioaktive oder gesetzlich verbotene Gegenstände sowie Waffen, Tiere, Abfälle und verderbliche Lebensmittel sind ausgeschlossen.
Wohnen, Übernachten, Arbeiten, Werkstattbetrieb, Produktion, Reparaturarbeiten und die Nutzung elektrischer Geräte sind in der Lagerbox nicht erlaubt.
Auf dem gesamten Gelände gilt Rauchverbot. Offenes Feuer sowie Kerzen, Heizgeräte, Grills und vergleichbare Wärmequellen sind untersagt.
Gemeinschaftsflächen, Zufahrten, Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei und sauber gehalten werden.
Schäden sind unverzüglich zu melden. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können geeignete Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung nach sich ziehen.
Öffnen Sie hier die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Hausordnung.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Lagerboxen zwischen der The Box GmbH, Poststraße 6, 71665 Vaihingen an der Enz (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Mietern (nachfolgend „Mieter“).
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermietung einer Lagerbox innerhalb der Lageranlage der The Box GmbH.
(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur Lagerung beweglicher Sachen.
(3) Der Vermieter schuldet keine Verwahrungs-, Bewachungs-, Transport-, Verpackungs-, Verlade- oder sonstigen Dienstleistungen.
(4) Der Mieter lagert sämtliche Gegenstände eigenverantwortlich ein und aus.
(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Lagerbox besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag bezeichnet wurde.
(1) Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht gekündigt wird.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Miete richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Preisliste.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich:
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
(3) Die monatliche Miete ist jeweils im Voraus zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten.
(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
(1) Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode.
(2) Der Zugang ist grundsätzlich 24 Stunden täglich und 7 Tage pro Woche möglich.
(3) Der Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Vermieter den Zugangscode sperren.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, Zugangscodes aus Sicherheitsgründen jederzeit zu ändern. Der Mieter erhält hierüber rechtzeitig eine Mitteilung.
Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden.
Nicht gestattet ist insbesondere die Lagerung von:
Der Vermieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstöße geeignete Maßnahmen zum Schutz der Lageranlage und anderer Mieter zu ergreifen.
(1) Jede Lagerbox ist ausschließlich durch den Mieter mit einem eigenen Vorhängeschloss zu sichern.
(2) Der Vermieter stellt kein Schloss zur Verfügung.
(3) Schlüssel oder Kombinationen werden beim Vermieter nicht hinterlegt.
(4) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherung seiner Lagerbox.
(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Vermieter haftet insbesondere nicht für:
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(1) Der Vermieter unterhält keine Versicherung für das eingebrachte Lagergut.
(2) Der Abschluss einer geeigneten Versicherung für das Lagergut obliegt ausschließlich dem Mieter.
(3) Der Mieter trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung seines Lagerguts selbst.
(1) Zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz der Mieter sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten werden die allgemein zugänglichen Bereiche der Lageranlage videoüberwacht.
(2) Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
(3) Die Lagerboxen selbst werden nicht überwacht.
(4) Nähere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung.
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
(1) Der Vermieter übt das Hausrecht innerhalb der gesamten Lageranlage aus.
(2) Den Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb dienen.
(3) Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann der Vermieter geeignete Maßnahmen treffen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Lagerbox vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.
(2) Sämtliche eingebrachten Gegenstände sind spätestens am letzten Miettag zu entfernen.
(3) Verbleiben Gegenstände nach Vertragsende in der Lagerbox, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der The Box GmbH.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Vaihingen an der Enz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Betrieb der Lageranlage der The Box GmbH. Jeder Mieter sowie dessen Begleitpersonen sind verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.
(1) Der Zutritt ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet.
(2) Der Zugang erfolgt über einen persönlichen Zugangscode.
(3) Der Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Mieter haftet für alle Handlungen von Personen, denen er Zugang zur Anlage ermöglicht.
(5) Der Zugang ist grundsätzlich 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche möglich. Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder behördlichen Anordnungen bleiben vorbehalten.
Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Mieter weder gefährdet noch belästigt werden.
Insbesondere sind zu unterlassen:
Gelagert werden dürfen ausschließlich rechtmäßig besessene bewegliche Sachen.
Nicht gelagert werden dürfen insbesondere:
Die Lagerbox darf ausschließlich zur Lagerung verwendet werden.
Nicht gestattet sind insbesondere:
Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot.
Offenes Feuer ist untersagt.
Kerzen, Heizgeräte, Grills oder ähnliche Wärmequellen dürfen nicht betrieben werden.
Der Mieter hat seine Lagerbox sauber zu halten.
Verpackungsmaterial, Müll oder sonstige Gegenstände dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereichen abgestellt werden.
Abfälle sind vom Mieter selbst zu entsorgen.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen und nur für die Dauer des Be- und Entladens abgestellt werden.
Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.
Beim Verlassen der Anlage ist sicherzustellen, dass:
Verdächtige Personen oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche der Anlage werden videoüberwacht.
Die Hinweise zur Videoüberwachung sind an den Eingängen ausgehängt.
Jeder Mieter haftet für Schäden, die er selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm beauftragte Dritte verursachen.
Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder gegen die AGB kann der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen.
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
The Box GmbH
Poststraße 6
71665 Vaihingen an der Enz
E-Mail:
[email protected]
Website:
www.thebox-lager.de
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